Trinkwasser Check
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Trinkwasser-Check von Trinkwasseranlagen in Wohngebäuden
Trinkwasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel Deutschlands. Die hohen Standards bedeuten allerdings nicht zwangsweise, dass das Wasser in bester Qualität aus der Leitung fließt. Eine veraltete Hausinstallation kann die hohe Qualität mindern. In den Hausleitungen und Armaturen verstecken sich die eigentlichen Gefahren für das Trinkwasser – etwa, wenn die Rohre von innen korrodieren oder gar aus Blei sind. Aufgedeckte Mängel in der Trinkwasserqualität haben fast immer ihre Ursache in einem mangelnden Wartungszustand der Trinkwasseranlage. Der Trinkwasser-Check beugt diesem Problem vor.
… Wartung
Wie andere technische Anlagen müssen auch Trinkwasser-Installationen regelmäßig gewartet werden. Dies betrifft insbesondere die Sicherheits- und Sicherungsarmaturen, aber auch andere wichtige Funktionsteile wie Dichtelemente, Entnahmearmaturen, Stahlregler usw.
… Kontrolle
Wasser ist ein Grundnahrungsmittel für den Menschen. Daher sollte es regelmäßig überprüft werden.
Wir prüfen nicht nur, ob die Leitungen in Ordnung sind, sondern kommen auch den Ursachen für Wasserverfärbungen, Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen sowie Geräuschen in der Leitung auf die Spur.
… Sicherheit
Jeder Eigentümer ist verpflichtet, seinen Beitrag zur Sicherheit der Trinkwasser-Installation im Haus zu leisten. Dies liegt in jedem Interesse. Wer will schon Schäden oder gar gesundheitliche Beeinträchtigungen riskieren. Am sichersten ist es, dieser Pflicht zusammen mit einem Fachhandwerker nachzukommen.
… bares Geld sparen
Darüber hinaus hilft der Trinkwasser-Check Hausbesitzern beim Sparen. Durch undichte Spülkästen und Armaturen können oft unbemerkte große, unnötige Wasserverluste zu Lasten des Verbrauchers entstehen. Durch die Sichtkontrolle von uns können diese Fehlerquellen auf Ihren Wunsch rechtszeitig behoben werden.
Mit den regelmäßigen Überprüfungen sowie der Ausführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten an den Komponenten der Trinkwasserinstallation des Wohngebäudes kann weitgehend sichergestellt werden, dass die Bewohner das Wasser sorglos nutzen können. Nur dann, wenn der Analgenbetreiber der alleinige Nutzer der Trinkwasseranlage ist, obliegt es ihm zu entscheiden, nötige Maßnahmen zu veranlassen, um ein Vorhandensein der Risiken auszuschließen.
Wenn wesentliche Veränderungen an der Trinkwasser-Installation vorgenommen werden sollen, dann dürfen diese Arbeiten gemäß § 12 Absatz 2 AVBWasserV nur durch ein Installationsunternehmen, das in das Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist, ausgeführt werden.